Corona-Demo erlaubt / ZDF sieht keine 2. Welle / Tausende Tests falsch / Razzia wegen Corona-Rede

Der Info-DIREKT-Tagesrückblick
Tagesrückblick-Symbolbild mit Model nachgestellt; Bildkomposition: Info-DIREKT

Den Info-DIREKT-Tagesrückblick lesen Sie jetzt täglich von Montag bis Freitag auf www.info-direkt.eu und Telegram.
Hier der Rückblick für Freitag, den 28. August 2020:

Berliner Verwaltungsgericht hebt Demo-Verbot auf

Das von Berlins SPD-Innensenator Andreas Geisel verfügte Demonstrationsverbot für Gegner der Corona-Maßnahmen  wurde vom Berliner Verwaltungsgericht aufgehoben. Damit hatte ein Eilantrag der Initiative „Querdenken 711“ Erfolg. Damit darf die Anti-Corona-Demo stattfinden, wenn auch unter Auflagen. Eine Maskenpflicht wurde nicht angeordnet, jedoch Mindestabstände. Da das Urteil noch nicht rechtskräftig ist, wird bis Samstagfrüh noch mit Entscheidungen des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg und des Bundesverfassungsgerichts gerechnet. Sollte die Demo letztinstanzlich genehmigt werden, will die Polizei im Falle von Verstößen gegen die Auflagen die Kundgebung „zügig“ auflösen, was Auseinandersetzungen vorprogrammiert. Nachfolgender Kommentar analysiert die Taktik der Polizeiführung für alle möglichen Szenarien:

Keine zweite Corona-Welle erkennbar

Sogar das staatliche Zweite Deutsche Fernsehen (ZDF) musste nun zumindest vorläufig Entwarnung in puncto zweiter Corona-Welle geben. Für das ZDF-Morgenmagazin gibt es keine Hinweise auf eine zweite Welle. Ein Kriterium dafür ist, dass die Fallzahlen sinken. So sank die Reproduktionsrate, die beim Sieben-Tage-Durchschnittswert unter 1 liegt. Sie beträgt gegenwärtig 0,93.

Falsches Testergebnis für tausende in Schweden

In Schweden haben 3.700 Menschen ein positives Corona-Testergebnis bekommen, obwohl sie gar nicht infiziert waren. Damit muss die schwedische Corona-Statistik geändert werden. In zwei Labors waren Personen mit milden Symptomen nach Schnelltests gecheckt worden. Diese konnten nicht zwischen niedrigen Viruskonzentrationen und negativen Proben differenzieren.

Bundesarbeitsgericht hält generelles Kopftuchverbot an Berliner Schulen für unzulässig

Das Bundesarbeitsgericht in Erfurt erklärte die Bestimmung im Berliner Neutralitätsgesetz, wonach das Kopftuchtragen im Unterreicht verboten ist, für unvereinbar mit dem Grundgesetz. Dieser Paragraf verstoße gegen die Religionsfreiheit, so die Höchstrichter. Geklagt hatte eine muslimische Lehrerin, die nicht in den Berliner Schuldienst aufgenommen wurde, weil sie sich geweigert hatte, ihr Kopftuch abzulegen. Nun muss das Land Berlin die betreffende Bestimmung ändern. Während die Partei Die Linke den Spruch begrüßte, sieht der Psychologe und Islamexperte Ahmad Mansour ein falsches Signal darin:

„Wer das Kopftuch in seiner religiösen sowie kulturellen Bedeutung und dessen Ursprung versteht, kann das permanente Tragen des Kopftuchs und seiner Ausstrahlung auf Schüler nicht für pädagogisch sinnvoll erachte.“

Hausdurchsuchung bei Polizisten nach Rede bei Corona-Demo

In Niedersachsen wurde ein Polizeihauptkommissar vom Dienst suspendiert, weil er auf einer Anti-Corona-Demo eine regierungskritische Rede gehalten hatte. Ferner wurde ein Disziplinarverfahren gegen ihn eingeleitet. Doch dem nicht genug: Es fand auch eine Hausdurchsuchung bei ihm statt. Die Beamten sollen nach Aussagen der Lebensgefährtin des Polizisten derartig ruppig vorgegangen sein, dass die Frau traumatisiert ist und eine blutende Unterarmwunde davontrug. Begründet wurde die Aktion so:

„Der von der Antragstellerin (Polizeiführung, Anm. d. Red.) gegenüber dem Antragsgegner gehegte Verdacht, er habe die Überzeugung eines ‚Reichsbürgers‘ und dokumentiere das auch nach außen, ergäbe im Fall der Erweislichkeit ein schwerwiegendes Dienstvergehen.“

Seit geraumer Zeit begründen Behörden in ganz Deutschland Hausdurchsuchungen und Waffenverbote mit dem Zauber(verdachts)wort „Reichsbürger“.

Hier die Rede des Kriminalhauptkommissar: