„Black Lives Matter“ und die Europäische Union

„Black Lives Matter" und die Europäische Union
Bilder: freepik, Komposition: Info-DIREKT

Während die sogenannte „Black Lives Matter“ (BLM) Bewegung in den letzten Monaten für Furore gesorgt hat, ist eine Entschließung des Europäischen Parlaments zu den „Grundrechten von Menschen mit afrikanischer Abstammung“ im März letzten Jahres weitgehend unbeachtet geblieben. 

Dieser Beitrag von dem EU-Abgeordneten Roman Haider ist im Printmagazin Nr. 33 „Nein zur globalen Kulturrevolution“ erschienen, das Sie jetzt kostenlos zu jedem Abo erhalten.

Viele Forderungen, die jetzt von BLM gestellt werden, finden sich bereits in diesem Dokument wieder. Das Europaparlament sei besonders fortschrittlich und seiner Zeit voraus, könnte man meinen. Wenn der eingeschlagene Weg jedoch ein Irrweg ist, dann ist es nicht unbedingt von Vorteil, seiner Zeit voraus zu sein.

Fragwürdige Grundannahmen

Sowohl die BLM-Bewegung als auch die Befürworter jener Entschließung gehen von der Prämisse aus, schwarze Menschen würden in den USA und Europa „strukturell diskriminiert“. Diese Annahme soll insbesondere durch den Bericht „Being Black in Europe“ der EU-Grundrechtsagentur gestützt werden. Doch genau dieser Bericht selbst ist durchaus problematisch, da seine Ergebnisse auf Befragungen von schwarzen Menschen in Europa fußen. Diese Daten entziehen sich damit einer objektiven Überprüfung und sind naturgemäß höchst subjektiv. Die Autoren des Berichtes gestehen dies indirekt auch ein, wenn sie schreiben: „Ein erheblicher Anteil von Menschen afrikanischer Abstammung ist in den zwölf an der Erhebung teilnehmenden Ländern rassistisch motivierter Belästigung und Gewalt ausgesetzt, auch seitens der Polizei. Nur sehr wenige melden solche Vorfälle einer Behörde oder Stelle.“ Objektiven  Nachweis für diesen schwerwiegenden Vorwurf gibt es keinen. Das angebliche Nichtmelden ist umso erstaunlicher, als 79 Prozent der Befragten angeben, über die nationalen Antidiskriminierungsvorschriften informiert zu sein. Einer der wichtigsten im Bericht angegebenen Gründe für dieses Nichtmelden ist dann auch, „weil kein Beweis dafür vorlag, diskriminiert worden zu sein“.

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Damit ähnelt diese Entschließung den Vorgaben der BLM-Bewegung, die per se strukturellen Rassismus bei der amerikanischen Polizei annimmt, ohne dazu belastbare Nachweise vorzulegen. Ein möglicherweise vorhandenes Problem mit überschießender Polizeigewalt in den USA ist allein kein Beweis für ein Rassismusproblem.

Fragwürdige Forderungen

Im Anschluss an die oben skizzierten fragwürdigen Grundannahmen, werden 28 Forderungen zur Bekämpfung dieser angeblich grassierenden „Afrophobie“ aufgestellt. Einige Forderungen wie die strafverschärfende Wirkung rassistischer Motive bei Straftaten oder Diskriminierungsverbote sind seit langem Teil der Rechtsordnungen EU-weit. Dies gilt auch für gleichen Zugang zu Justiz, Bildung, Sozialsystemen und vielem mehr.

Die massive ideologische Schlagseite zeigt sich an anderen Forderungen. Das reicht von der Umgestaltung der Lehrpläne über spezielle Fördermaßnahmen bis hin zu mehr Geldmitteln für – in der Regel linke –  Nichtregierungsorganisationen. Über die Hintertüre wird außerdem versucht Migration nach Europa massiv zu erleichtern, wenn das Europaparlament sichere und legale Einreisewege für „Migranten, Flüchtlinge und Asylwerber“ nach Europa fordert; wohlwissend, dass diese Forderung diametral entgegengesetzt zu den Interessen der Mehrheit der Europäer in Bezug auf die nationalen Einreisebestimmungen steht.

Fragmentierte Gesellschaft

„Alle Staatsbürger sind vor dem Gesetz gleich“, lautet Artikel 7 der österreichischen Bundesverfassung. Das gilt, wie auch in unzähligen weiteren Gesetzen festgehalten wird, für ausnahmslos alle Bürger und ist einer der zentralen Grundsätze unserer Rechtsordnung. Für das Europaparlament ist das aber offenbar eben sowenig grundlegend wie für die „Black Lives Matter“-Bewegung. Dem Grundsatz der Gesellschaft gleicher Bürger wird die Idee der Bevorzugung einzelner Gruppen entgegengestellt. Damit bereitet das EU-Parlament den Weg für eine fragmentierte Gesellschaft, in der Hautfarbe, Herkunft oder andere individuelle Merkmale über die Gemeinschaft der Bürger gestellt wird. Einer gespaltenen Gesellschaft wird damit Vorschub geleistet. 

Über den Autor

Roman Haider, geboren 1967, lebt in Aschach/Donau (Oberösterreich). Der Vater von drei Kindern studierte Betriebswirtschaftslehre. Von 2008 bis 1. Juli 2019 saß er für die FPÖ im Nationalrat. Seit 2. Juli 2019 ist Haider für die FPÖ Abgeordneter zum EU-Parlament.

 

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