Die ARD, ein Zusammenschluss von mit Zwangsgebühren finanzierten staatlichen Medien, hat den alternativen Fernsehsender AUF1 beim Patentamt geklagt. Der Grund dafür: Die ARD behauptet, dass das AUF1-Logo dem ARD-Logo ähneln würde.
Dazu wurde beim Patentamt in Wien ein „Widerspruchsverfahren“ eingeleitet, das bewirken soll, dass das AUF1-Logo aus dem österreichischen Markenregister gelöscht wird. Begründet wird dieses Begehren damit, dass die Logos von AUF1 und ARD verwechselt werden könnten und sich AUF1 durch die angebliche Nutzung der Bekanntheit der ARD einen Vorteil verschaffen würde.
Gutachten widerlegt ARD-Behauptungen
Die fünf Anwälte von AUF1 sehen im von der ARD angestrengten „Widerspruchsverfahren“ nur einen Vorwand, um gegen den unbequemen Sender vorgehen zu können. Und tatsächlich ähneln sich die beiden Logos so gut wie gar nicht, wie ein umfassendes Gutachten belegt, das AUF1 in Auftrag gegeben hat. Darin ist u.a. zu lesen, dass sich das Erscheinungsbild der verwendeten Zahl ganz klar in Schriftart, Geometrie und Ausrichtung unterscheiden, wie beispielsweise dieser Überlappungstest zeigt:

Auch der Ring des AUF1-Logos ist völlig anders:

Zudem ist auch die verwendete Schriftart der Buchstaben eine ganz andere:

Abgesehen davon gibt es mehrere Senderlogos, die die Ziffer „1“ verwenden, wie hier im Gutachten aufgezeigt wird:

Interviews mit Anwälten und AUF1-Chef
Info-DIREKT hat mit allen fünf Anwälten von AUF1 und mit AUF1-Chefredakteur Stefan Magnet über den Markenrechtsstreit gesprochen und einige weitere spannende Details erfahren. Mehr dazu in diesem ca. 12 Minuten kurzen Video: