Was in Österreich das „Verbotsgesetz“ und in Deutschland der „130er“-Paragraf ist, ist in der Schweiz die sogenannte „Rassismus-Strafnorm“.
Ein Kommentar von Anian Liebrand über Maulkorbparagrafen
Seit 1995 gilt das freie Wort in politischen Auseinandersetzungen nämlich auch bei uns Eidgenossen nur noch beschränkt. In einer Volksabstimmung im September 1994 stimmten 54,6 Prozent für die Einführung dieses Maulkorbparagrafen.
Der knappen Zustimmung (die Hälfte der Kantone stimmte mehrheitlich mit Nein) ging eine Propagandawelle voraus, die im Schweizer Lande wohl über längere Zeit ihresgleichen suchte. Wer die Stimme warnend erhob, nahm in Kauf, pauschal als „Rassist“ oder gar als „Antisemit“ gebrandmarkt zu werden. Die Einführung der Rassismus-Strafnorm wurde dem Volk als notwendiges Mittel gegen Holocaustrevisionisten, Skinheads und rassistische Tiraden in der Öffentlichkeit verkauft. So tauchten denn auch während des Abstimmungskampfs auf wundersame Weise plötzlich Hakenkreuz-Schmierereien auf jüdischen Friedhöfen auf. Diese wurden dann lang und breit skandalisiert und dienten als einer der Hauptgründe, warum jetzt endlich etwas geschehen müsse.
Im Widerspruch zu damaligen Versprechungen ist der Geltungsbereich der Rassismus-Strafnorm in den letzten Jahren stetig ausgedehnt worden. Auch Äußerungen im nichtöffentlichen Rahmen, historische Urteile, pointierte Satire oder Fasnachtsverse sind inzwischen strafbar.
Gesetz setzte Schweigespirale in Gang
Diese Gesinnungsjustiz führte dazu, dass sich auch bei uns viele Bürger mittlerweile oftmals nicht mehr getrauen, unbequeme Meinungen und Fakten frei zu äußern. Gralshüter der vermeintlich korrekten Meinung, allen voran die „Eidgenössische Kommission gegen Rassismus“ (EKR), schüren hierzulande ein Klima der Angst und Verunsicherung.
Hätten die Schweizerinnen und Schweizer 1994 schon gewusst, dass die Rassismus-Strafnorm dereinst zur Unterdrückung unliebsamer Migrationskritik missbraucht würde – sie hätten ihr niemals zugestimmt. Doch so läuft es halt in der Schweizer Politik: mit der Salamitaktik wird Schritt für Schritt und mit falschen Versprechungen auf die gewünschten Ziele hingearbeitet. Zwischenzeitlich wurde die Rassismus-Strafnorm sogar um den „Diskriminierungsschutz aufgrund der sexuellen Orientierung“ erweitert – und als nächstes steht die Ausweitung auf „nonbinäre Personen“ bevor.
Das Land der alten Eidgenossen und des Freiheitskämpfers Wilhelm Tell – die mit Bürokraten und fremden Vögten jeweils kurzen Prozess gemacht hatten – ist auf dem besten Weg, zu einem Zensur- und Woke-Staat nach dem Vorbild der späten BRD zu verkommen. Am 22. Oktober 2023 finden die Schweizer Parlamentswahlen statt. Vielleicht eine der letzten Möglichkeiten, das Ruder noch ein Stück weit herumzureißen.
Über den Autor
Anian Liebrand, geboren 1989, ist Schweizer Journalist und Politberater. Mehr über ihn hier: www.anianliebrand.ch und www.politagentur.ch