Die Partei Freie Sachsen hat Bundeswehroffiziere wegen mutmaßlicher Planung zur Sprengung der Krim-Brücke angezeigt. Bürger können sich nun mit Anzeigen auf der Netzseite der Partei beteiligen.
Freie Sachsen-Chef Martin Kohlmann hat am Sonntag beim Generalbundesanwalt Anzeige gegen hochrangige Bundeswehroffiziere erstattet. Die Soldaten hatten in einem geleakten Telefonat die Sprengung der Krim-Brücke mit deutschen Taurus-Raketen besprochen (Info-DIREKT berichtete). Dadurch sollen sie sich eines Verbrechens nach § 13 des Völkerstrafgesetzbuches schuldig gemacht haben.
Taurus-Skandal nimmt an Fahrt auf
Die Anzeige der Freien Sachsen sorgte bundesweit und international für Aufsehen: So berichtete die ARD über die patriotische Regionalpartei. Der international bekannte X-Account Kim Dotcom berichtete, dass die beteiligten Generäle nun mit „ernsten Strafanzeigen“ rechnen müssten. Sein Post, der schon fast eine halbe Million mal gesehen worden ist, zeigt einen Screenshot von Martin Kohlmanns Anzeige.
Das Compact-Magazin erstattete Anzeige gegen die am geleakten Telefonat beteiligten Offiziere und Verteidigungsminister Boris Pistorius (SPD). Thüringens AfD-Chef Björn Höcke schrieb auf X, das Telefonat stelle einen Verstoß gegen das Vorbereitungsverbot eines Angriffskrieges nach Artikel 26 des Grundgesetzes dar. Auf seinem Telegram-Kanal forderte er die Entlassung der beteiligten Soldaten und den Rücktritt von Verteidigungsminister Pistorius.
Völkerstrafrecht: „Verbrechen der Aggression“
Verletzungen des Völkerstrafrechts werden vor dem Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag entschieden. Das BKA erkennt auf seiner Netzseite die Gerichtsbarkeit des UN-Gerichtes an:
„Deutschland erfüllt durch die aktive Anwendung des Völkerstrafgesetzbuchs die internationale Verpflichtung zur Verfolgung von Völkerstraftaten.“
Anfang 2017 ist in Deutschland § 13 des Völkerstrafgesetzbuchs in Kraft getreten. Der Paragraph sieht für das „Verbrechen der Aggression“ folgende Strafe vor:
„Wer einen Angriffskrieg oder eine sonstige Angriffshandlung im Sinne des Absatzes 1 plant, vorbereitet oder einleitet, wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder mit Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren bestraft.“
Gemeinsam Druck auf die Bunde
Die Freien Sachsen bezweifeln, dass die angezeigten Offiziere bestraft werden: Erstens habe die Scholz-Regierung kein Interesse an einem Verfahren gegen Soldaten, die mutmaßlich nur in vorauseilendem Gehorsam gehandelt haben. Die Freien Sachsen rechnen deshalb nicht damit, dass der Generalbundesanwalt ein Ermittlungsverfahren einleiten wird. Zweitens ist es unwahrscheinlich, dass der Internationale Strafgerichtshof, der in den USA-hörigen Niederlanden sitzt, ein Verfahren unterstützt, in dem Russland Opfer einer Aggression ist.
Die Freien Sachsen empfehlen jedoch, mit möglichst viele Anzeigen beim Generalbundesanwalt öffentlichen Druck aufzubauen. Ein PDF-Vordruck für individuelle Anzeigen kann auf der Netzseite der Freien Sachsen heruntergeladen werden.