Diese Woche wurde bekannt, dass der rechte YouTuber „Shlomo Finkelstein“ (Pseudonym) auf offener Straße von der Polizei festgenommen und inhaftiert worden sein soll. „Shlomo“ war für YouTube-Formate wie „Honigwabe“ und „Die Vulgäre Analyse“ bekannt. Gäste in der Sendung waren u.a. HC Strache und Björn Höcke.
2020 soll „Shlomo“ wegen Volksverhetzung, Verbreitens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen und der Beschimpfung von Bekenntnissen und Religionsgemeinschaften zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr verurteilt worden sein. Laut verschiedener Medienberichte soll er gegen Bewährungsauflagen verstoßen haben und deswegen inhaftiert worden sein.
Stolzmonat-Initiator
„Shlomo“ war Antifa-Aktivisten und deutschen Behörden ein besonderer Dorn im Auge, da er u.a. als einer der Initiatoren des Stolzmonats gilt. Mehr dazu in diesem Magazin Info-DIREKT: Stolzmonat statt Regenbogen-Propaganda
Höcke kritisiert Einschränkung der Meinungsfreiheit
Nun äußerte sich AfD-Thüringen-Chef Björn Höcke auf Facebook zur Verhaftung von „Shlomo“. In seiner Stellungnahme stellt er dar, dass sich in der Bundesrepublik in den letzten Jahren in Sachen freie Meinungsäußerung einiges geändert hat:
„Wenn in der alten Bundesrepublik von ‚Volksverhetzung‘ die Rede war, war das eng mit einem Gewaltaufruf gegen bestimmte Personengruppen verbunden. Diese Rechtsprechung war noch nachvollziehbar, denn damit sollte verhindert werden, dass eine Pogromstimmung erzeugt wird.“
Mittlerweile sei dies nicht mehr der Fall:
„Das Gesetz wurde umgeschrieben, ausgeweitet und immer weiter ausgelegt, so dass man heute bereits einfache Meinungsäußerungen oder Satire verfolgen kann. Das fügt sich ein in die große Erzählung von ‚Hassrede‘, deren Verfolgung für die gegenwärtige Regierung oberste Priorität hat.“
Milde Urteile nur für Migranten
In seiner Stellungnahme weist Höcke auch darauf hin, dass kriminelle Migranten vor Gericht stets auf „kultursensible Milde“ hoffen könnten. Für Bürger, die den Umgang mit Messermördern und anderen Gewaltverbrechern kritisieren, gebe es vor deutschen Gerichten hingegen kein Pardon.
Abmahnungen als Geschäftsmodell
In diesem Zusammenhang weist Höcke auch darauf hin, dass sich Regierungspolitiker mittlerweile durch jede Kritik beleidigt fühlen und deshalb mit „Massenabmahnungen auf Steuerzahlerkosten“ juristisch gegen ihre Kritik vorgehen würden. Höcke bezeichnet diese Praxis als „Geschäftsmodell“. Als Bespiel dafür nennt er FDP-Politikerin Marie-Agnes Strack-Zimmermann, die monatlich ungefähr 200 Leute anzeigen soll. Grüne Politiker sollen zur Verfolgung von Kritikern sogar eine eigene Netzfeuerwehr gegründet haben, die das Netz nach klagbaren Kommentaren durchforsten.
Ampelregierung in Panikmodus
Kritik übt Höcke auch an SPD-Innenministerin Nancy Faeser, die aufgeschreckt durch sinkende Zustimmungswerte für die Ampelregierung den Repressionsdruck auf unfolgsame Bürger erhöhe. Höcke wörtlich:
„Die Innenministerin hat in der Endphase des Ampel-Regimes alle Hemmungen verloren: Bei Facebook-Kommentaren drohen gleich Hausdurchsuchungen und die Beschlagnahme von persönlichen Computern, die Pressefreiheit wird über das Vereinsrecht ausgehebelt — wenn Maßnahmen später von Gerichten als verfassungswidrig eingestuft werden, stört sie das wenig. Man kann es ja einmal versuchen. Dass sie damit selbst am meisten zur ‚Delegitimierung des Staates und seiner Institutionen‘ beiträgt, spielt für sie keine Rolle.“
Das Ziel hinter diesem Vorgehen ist aus Sicht von Höcke klar:
„Jegliche Opposition soll eingeschüchtert und zum Schweigen gebracht werden.“
Am Ende seiner Stellungnahme zitiert Höcke Elon Musk:
„Sie verbieten nicht die Haßrede. Sie verbieten die Rede, die sie hassen.“