Das von der ÖVP seit über zwei Jahrzehnten dominierte Innenministerium hat es vier Journalisten alternativer Medien untersagt, am Wahlabend direkt aus dem Parlament zu berichten. Nun wurden die ersten Hintergründe dieses demokratiepolitischen Skandals bekannt.
Während das Innenministerium den betroffenen Journalisten bislang jede Auskunft verweigert und Journalisten Verbände dazu schweigen, konnte der „Freiheitliche Parlamentsklub“ mittels Anfrage an die Parlamentsdirektion erfahren, auf welche Rechtsgrundlage sich das schwarze Innenministerium beruft.
Kritische Journalisten als Schwerverbrecher verleumdet
Es handle sich dabei um Paragraph 22 des Sicherheitspolizeigesetzes. FPÖ-Mediensprecher und Generalsekretär Christian Hafenecker erklärt dazu:
„Das bedeutet, dass ÖVP-Innenminister Karner die Journalisten offenbar für potenzielle Schwerverbrecher hält, die mit hoher Wahrscheinlichkeit einen Anschlag verüben würden.“
In einer Presseaussendung verdeutlicht Hafenecker, welche Aufgabe die Sicherheitsbehörden eigentlich hätten:
„Die Sicherheitsbehörden haben gefährlichen Angriffen auf Leben, Gesundheit, Freiheit, Sittlichkeit, Vermögen oder Umwelt vorzubeugen, sofern solche Angriffe wahrscheinlich sind. Zu diesem Zweck können die Sicherheitsbehörden im Einzelfall erforderliche Maßnahmen mit Behörden und jenen Einrichtungen, die mit dem Vollzug öffentlicher Aufgaben, insbesondere zum Zweck des Schutzes vor und der Vorbeugung von Gewalt sowie der Betreuung von Menschen, betraut sind, erarbeiten und koordinieren, wenn aufgrund bestimmter Tatsachen, insbesondere wegen eines vorangegangenen gefährlichen Angriffs, anzunehmen ist, dass ein bestimmter Mensch eine mit beträchtlicher Strafe bedrohte Handlung (§ 17) gegen Leben, Gesundheit, Freiheit oder Sittlichkeit eines Menschen begehen wird.“
All das treffe auf die vom Parlament ausgesperrten Journalisten nicht zu. Hafenecker dazu:
„Es ist absolut inakzeptabel und ein Skandal von höchster Ordnung, wenn der Geheimdienst im ÖVP-Innenministerium erstens in die Pressefreiheit massiv eingreift und zweitens die Journalisten auch noch als potenzielle Schwerverbrecher verleumdet. Jeder Demokrat ist aufgefordert, sich von diesem abscheulichen Verhalten einer völlig machtbesoffenen ÖVP-Clique schnellstens zu distanzieren, insbesondere auch die Journalistenverbände.“
Pressefreiheit wird mit Füße getretten
Erschwerend komme hinzu, so Hafenecker, dass die Anschuldigungen gegen die Medienvertreter weder gegenüber den Betroffenen noch gegenüber dem Parlament begründet wurden. Hafenecker dazu:
„Hier wird die Pressefreiheit mit Füßen getreten, sondern auch die Gewaltenteilung, wenn die Exekutive bestimmt, wie die Legislative das Hausrecht im Parlament auszuüben hat.“
Kampf um Deutungshoheit
Auf Telegram erklärte Michael Scharfmüller heute morgen, weshalb die ÖVP so vorgehe und dabei Unterstützung von den anderen Einheitsparteien und den Einheitsmedien bekomme:
„Sie haben Angst, dass alternative Medien stärker werden und dann zur Konkurrenz der etablierten Medien werden. Das wäre natürlich ein Problem auch für die ÖVP, weil wir alternativen Medien lassen uns nicht so leicht kaufen und so leicht unterbuttern wie andere.“
Bislang wurde bekannt, dass das ÖVP-Innenministerium vier Journalisten an der Berichterstattung direkt aus dem Parlament hindern will. Dabei handelt es sich um Nicolas Schott (RTV), Florian Machl (Report24), Michael Scharfmüller (Magazin Info-DIREKT) und einen Journalisten von Unzensuriert.
RTV hat bereits angekündigt trotzdem live über die Wahl zu berichten und dabei auch alle ausgeschlossen Journalisten zu Wort kommen zu lassen.
Mehr Infos dazu laufend am Telegram-Kanal von Info-DIREKT – am besten gleich folgen!