Neue Details zum politischen Häftling „Shlomo Finkelstein“

Neue Details zum politischen Häftling "Shlomo Finkelstein"

Vor sieben Monaten wurde der rechte Youtuber Aaron P., auch bekannt als „Shlomo Finkelstein“ aufgrund mehrerer Äußerungsdelikte verhaftet. Nun wendet er sich via „X“ mittels einer Audiobotschaft an die us-amerikanische Regierung und bittet um Hilfe.

Ein Kommentar von Gerwin Lovrecki

Aaron P. schildert in seiner Audiobotschaft die Umstände seiner Verhaftung und wie aktuell seitens der Justiz mit ihm umgegangen wird. Dabei wird sehr schnell klar, dass sowohl die Verhaftung, als auch das generelle Justizvorgehen gegen ihn politisch motiviert ist.

Dramatische Ergreifung

„Shlomo“ wurde im August 2024 von über einem Dutzend maskierter Beamte überwältigt und verhaftet. Das geschah vor den Augen seines einjährigen Sohnes. Obwohl es im Vorfeld genug Gelegenheit gab ihn alleine Dingfest zu machen, entschied man sich mit Absicht dazu, eine dramatische Szene in Anwesenheit seines Kleinkindes zu produzieren.

Gesamtes Umfeld überwacht

In der Audiodatei berichtet er zudem, dass vor seinem Arrest fünf Familienmitglieder und Freunde monatelang überwacht und bespitzelt wurden, allerdings ohne Ergebnis. Für diese Komplettüberwachung seines Umfelds soll Aaron P. jetzt auch sogar finanziell selbst aufkommen. Die Behörde fordert eine fünfstellige Summe.

Absurde Gründe für Strafverfolgung

Auch weitere Details über die Grüne seiner Verhaftung kamen jetzt ans Tageslicht. So bekam „Shlomo“ alleine für das Einspielen eines satirischen Songs in einem seiner Livestreams eine Haftstrafe von sechs Monaten verhängt. Der Song soll rassitischer Natur sein und den Tatbestand der „Volksverhetzung“ erfüllen. Auch weitere Delikte sind ausschließlich verbaler Natur. Der Beschuldigte hat nie jemandem direkt geschadet oder zu Gewalt aufgerufen.

Seltsame Vorgänge in der Haft

Ein Antrag Aarons auf sogenannte Halbstrafe wurde von einer Richterin krachend abgelehnt. Zudem teilte ihm die Richterin auch mit, er brauche gar nicht versuchen andere ähnliche Anträge zu stellen, denn auch diese würde sie sofort ablehnen. Die Gefängnisleitung schildert währenddessen das Verhalten des Häftlings positiv als „ausnahmslos regelkonform“.

Verfassungsschutz versuchte sein Glück

Auch der Verfassungsschutz versuchte „Shlomo“ zu einem Gespräch zu überreden. Vermutlich, um ihn davon zu überzeugen, für diesen aktiv zu werden. Doch Aaron lehnte dieses Gespräch schon im Vorfeld ab.

„Eigenartiger“ Zufall

Nur sechs Tage, nachdem er das Gespräch mit dem VS abgelehnt hatte, wurden neue Ermittlungen gegen ihn ins Rollen gebracht. Erneut wird als Ermittlungsgrund „Volksverhetzung“ genannt. Die Anschuldigungen völlig haltlos. Weil „Shlomo“ in einem Social Media Post einmal „stereotypische“ afrikanische und muslimische Namen verwendete, soll er dafür strafrechtlich belangt werden. Auch wenn diese Ermittlungen höchstwahrscheinlich ins Leere laufen werden, verhindern diese damit jegliche Chance auf frühzeitige Entlassung. Diese ist nämlich nur möglich, wenn es keine laufenden Ermittlungen gegen den Inhaftierten gibt.

Politischer Justizskandal

All diese Ungereimtheiten machen unweigerlich klar, dass es sich im Falle des Aaron P. um politische Verfolgung handelt. Die veröffentlichte Audiodatei sorgte allerdings für eine breite Solidarisierungswelle im Netz. Ziel ist es, die us-amerikanischen Behörden über den Fall zu informieren und auf eine Intervention seitens dieser zu hoffen.

Anonymität eventuell ungünstig

Da „Shlomo Finkelstein“ nach wie vor sein Gesicht und seine komplette Identität zensiert und verheimlicht, könnte das eventuell ein wenig hinderlich dabei sein, die Solidarisierungswelle noch größer werden zu lassen. Da die deutschen Behörden ihn nun bereits kennen, wäre es vielleicht ein strategisch kluger Schritt, diesem Justizskandal auch ein Gesicht zu geben. So könnte man die Chance für eine Intervention wohlgesonnener einflussreicher Personen erhöhen.

Durchhalten und nicht aufgeben

Gebot der Stunde, für „Shlomo“ und all seine Unterstützer, wird wohl bleiben: Durchhalten, nicht aufgeben und weiterhin auf den Fall aufmerksam machen. Dabei wünsche ich ihm viel Kraft und alles Gute!

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