Das Verwaltungsgericht Augsburg entschied nun, dass die Stadt Neu-Ulm (Bayern) das städtische Veranstaltungszentrum auch an den Landtagsabgeordneten und Kreisvorsitzenden der AfD Neu-Ulm, Franz Schmid, vermieten muss.
Hintergrund der juristischen Auseinandersetzung: Schmid hatte mehrfach versucht in Erfahrung zu bringen, wann ein Termin für eine Veranstaltung im Edwin-Scharff-Haus frei sei. Zunächst hieß es seitens der Stadt, dass das Haus für die nächsten Monate „komplett ausgebucht“ sei. Anschließend wurde von der Stadt bemängelt, Schmid würde die Umstände der von ihm beabsichtigen Veranstaltung nicht genau genug konkretisieren. Das Gericht schenkte diesen Behauptungen jedoch keinen glauben:
„Die vom Antragsteller vorgerichtlich getätigten Angaben waren auch inhaltlich für den Nutzungsantrag ausreichend (…) In diesem Zusammenhang ist festzustellen, dass die Antragsgegnerin dem Antragsteller vorgerichtlich zu Unrecht die mehrfach begehrte Auskunft zu freien Terminen im Edwin-Scharff-Haus verweigert hat.“
Ausreden hielten vor Gericht nicht stand
Im Laufe des Prozesses legte die Stadtverwaltung den Terminkalender des Edwin-Scharff-Hauses vor. Zahlreiche Termine waren dort als frei verzeichnet. Auch der Vorwand, wonach angeblich „radikale Ansichten“ und die Beobachtung des Abgeordneten durch den Verfassungsschutz einer Vermietung von Räumlichkeiten entgegenstünden, ließ das Gericht nicht gelten:
„Die Beobachtung einer Partei oder eines Parteimitglieds durch Verfassungsschutzorgane ist im Rahmen der Zulassung zu öffentlichen Einrichtungen kein taugliches Differenzierungskriterium, auf dessen Grundlage eine Ungleichbehandlung von Parteien gerechtfertigt werden könnte.(…) Das Diskriminierungsverbot tritt jedoch richtigerweise erst dann zurück, wenn das Bundesverfassungsgericht eine Partei gemäß Art. 21 Abs. 2 und 4 GG für verfassungswidrig erklärt hat (…) Denn nach Art. 21 Abs. 2 GG entscheidet über die Verfassungswidrigkeit und Auflösung einer Partei allein das Bundesverfassungsgericht in dem dafür vorgesehenen Verfahren.“
Niederlage für CSU-Bürgermeisterin
Über das Urteil des Verwaltungsgericht Augsburg freut sich Schmid sehr:
„Die Entscheidung ist in jedem Fall eine Ohrfeige für CSU-Oberbürgermeisterin Albsteiger und das Establishment in Neu-Ulm!“
Für den 24-Jährigen ist die Angelegenheit damit jedoch nicht erledigt. Derzeit lässt er prüfen, ob eine Strafanzeige gegen Unbekannt und die Oberbürgermeisterin Albsteiger wegen Untreue nach § 266 Strafgesetzbuch erfolgreich sein könnte. Immerhin müsse die Stadt – möglicherweise aufgrund unwahren Behauptung – sämtliche Verfahrenskosten tragen. Franz Schmid dazu:
„Man kann nicht einfach die Unwahrheit sagen und die Kosten dann dem Steuerzahler aufbrummen! Frau Albsteiger ist rücktrittsreif!“
Es gilt die Unschuldsvermutung.
Veranstaltungstermin bereits fixiert
Nach dem Erfolg vor Gericht steht die Halle jetzt für Schmid und die AfD offen. Die eingeklagte Möglichkeit will Schmid auch gleich nutzen:
„Alle Bürger sind eingeladen, am 7. Juni 2025 ins Edwin-Scharff-Haus zur AfD zu kommen! Ich werde dort über meine Arbeit im Bayerischen Landtag informieren.“
Nach dem er nun einen Termin bekommen habe, könne er nun auch abklären, inwiefern weitere Redner an dem Tag Zeit haben. In seiner Begründung habe das Gericht nämlich festgestellt, dass es keiner Vorlage einer fixen Rednerliste bedarf, um Zugang zu diesem öffentlichen Gebäude zu bekommen. Schmid dazu:
„CSU und Grüne waren schon in der Halle. Jetzt sind wir dran!“