Das Verbotsgesetz, das 1947 beschlossen wurde, um ein Wiederaufkommen des Nationalsozialismus zu verhindern, wird mittlerweile dermaßen schamlos missbraucht, dass nun selbst der politisch-korrekte Falter-Chefredakteur Florian Klenk laut aufschreit – freilich nur, weil es dieses Mal jemanden aus seiner eigenen Blase trifft. Für Info-DIREKT ist es damit endlich an der Zeit, dieses heiße Eisen anzugreifen.
Ein Kommentar von Michael Scharfmüller
Lange Zeit wurde das Verbotsgesetz dazu genutzt, um unbequeme Meinungen zu unterdrücken und zu kriminalisieren – und zwar nicht nur was historische Zusammenhänge betrifft, sondern auch, was aktuelle Themen wie die Überfremdung anbelangt. Wer die herrschenden Zustände kritisiert, wird von selbstgerechten Linken erst medial ins Nazi-Eck gestellt und dann nach dem Verbotsgesetz angezeigt. Was dabei zusammenkonstruiert wird, ist zwar oft völlig absurd, für die Betroffenen aber immer gefährlich.
Selbst betroffen
Ich selbst verbrachte aufgrund einer Anzeige nach dem Verbotsgesetz im Jahr 2007 ein halbes Jahr unschuldig in Untersuchungshaft. Auch Info-DIREKT wurde schon wegen angeblicher Verstöße gegen das umstrittene Gesetz angezeigt. Die vom DÖW gemeinsam mit dem Mauthausen Komitee über die Rechtsanwaltskanzlei Lansky eingebrachte Anzeige wurde im Jahr 2020 jedoch von der Oberstaatsanwaltschaft Linz nach gründlicher Prüfung eingestellt. Die weisungsgebundene Behörde, die damals der grünen Justizministerin Zadic unterstellt war, erkannte nämlich, dass Zitate, die uns angelastet wurden, aus dem Zusammenhang gerissen und willkürlich interpretiert wurden.
Inflationäre Anwendung
Mittlerweile ist der Wind jedoch noch schärfer geworden: Nun verfolgen Staatsanwaltschaften jeden mutmaßlichen Verstoß gegen das Verbotsgesetz mit voller Inbrunst. So auch im Fall eines – laut Klenk – antifaschistischen Wiener Buchhändlers. Dieser hatte sich erlaubt, den Nachlass einer Historikerin aufzukaufen, um diesen dann selbst feil zu bieten. Aus Sicht der Staatsanwaltschaft könnte er damit gegen das Verbotsgesetz verstoßen haben. Deswegen bekam der 78-jährige Buchhändler Besuch von mehreren Verfassungsschützern, die einen Hausdurchsuchungsbefehl bei sich hatten. Auch ein Verhör musste der als Beschuldigter geführte über sich ergehen lassen. Es drohen ihm bis zu zehn Jahre Haft. Selbstverständlich gilt die Unschuldsvermutung.
Eigene Gesinnung sollte keine Rolle spielen
Klenk scheint den Fall vor allem deshalb problematisch zu finden, weil es sich bei dem Buchhändler und seinen Kunden nicht um Personen aus dem rechten Spektrum, sondern um aufrechte Antifaschisten handelt. Dabei sollte die Gesinnung des Händlers und seiner Kunden in einem demokratischen Rechtsstaat eigentlich keine Rolle spielen. Schließlich müssen Gesetze für alle gleich gelten, egal, welche Gesinnung sie haben.
Klenks Kritik greift zu kurz
Gerade an einem Tag, wo ein ehemaliger Chefredakteur aufgrund des Verbotsgesetzes zu vier Jahren Haft verurteilt wurde, sollte die Kritik an diesem Gesetz von einem preisgekrönten Investigativ-Journalisten eigentlich grundlegender ausfallen. Hier vier Punkte, über die diskutiert werden muss:
- Das Verbotsgesetz war ursprünglich dafür gedacht, die Wiedererrichtung verbrecherischer NS-Strukturen zu unterbinden. Heute wird es unter anderem völlig inflationär dazu missbraucht, Menschen zu verfolgen, die auf WhatsApp geschmacklose Witze mit ihren Freunden teilen.
- Das Verbotsgesetz hat ungewöhnlich offene Tatbestandsmerkmale (Kritiker sprechen von „uferloser Weite“). Rechtsextremismus-Experten meinen, dass das die Stärke des Gesetzes sei. In einem Rechtsstaat muss jedoch ganz klar geregelt sein, welche Handlungen verboten sind.
- Die Sanktionen, die das Verbotsgesetz vorsieht, sind unverhältnismäßig (Kritiker sprechen von „drakonischer Härte“). Wenn man für ein paar widerliche WhatsApp-Nachrichten an seine Freunde härter bestraft wird als so mancher eingewanderter Sexualstraftäter, passt das nicht mehr mit dem Rechtsempfinden der Bürger zusammen.
- Zudem sind Hausdurchsuchungen, die bei mutmaßlichen Verstößen gegen das Verbotsgesetz sehr rasch genehmigt werden, in Wahrheit wohl auch nicht immer verhältnismäßig und oft nicht mit der Unverletzlichkeit der eigenen Wohnung zu vereinbaren.
All diese Kritikpunkte habe ich bisher von Florian Klenk nicht gehört, was mich auch nicht wundert. Schließlich macht Klenk meist nur einen großen Tamtam, wenn er oder sein Umfeld von Ungerechtigkeiten betroffen sind. Wirklich Grundsätzliches kann man von ihm – aus meiner Sicht – nicht erwarten.
Grundsätzliche Kritik am Verbotsgesetz
Deshalb ist es umso wichtiger, dass Info-DIREKT dieses heiße Eisen angreift. Im neuen Jahr werden wir ein Magazin zum Verbotsgesetz herausbringen. Darin werden wir die möglicherweise beabsichtigten Schwachstellen des Gesetzes offenlegen und zeigen, wie es seit Jahrzehnten immer wieder missbraucht wird. Wobei es mir wichtig ist, festzuhalten, dass sich ein Volk auch in einer Demokratie darauf verständigen kann, bestimmte Ansichten unter Strafe zu stellen. In einer echten Demokratie muss das jedoch strengen rechtsstaatlichen Prinzipien unterworfen sein. Derzeit ist das nicht der Fall.
Politische Hintergründe
Vielmehr drängt sich der Eindruck auf, dass man die Anzeigen und Verurteilungen nach dem Verbotsgesetz in die Höhe treiben will, um sich selbst einen Beleg dafür zu schaffen, wie hoch die in Wahrheit nur eingebildete Gefahr von Rechts ist. Für manche „Rechtsextremismus-Experten“ und NGOs dürfte der „Kampf gegen Rechts“ nämlich ein lukratives Geschäft sein. Und für manche Parteien und Koalitionen ist der „Kampf gegen Rechts“ mittlerweile die einzig verbliebene Existenzberechtigung.