Etwa 90 Millionen Euro bekommt der ORF jährlich „Kompensation“ für den sogenannten “Vorsteuerschaden“ aus dem Ressort von SPÖ-Medienminister Andreas Babler. Jetzt wehrt sich ein alternatives Medium dagegen – „im Interesse von uns allen“, wie es dort heißt.
Ein Kommentar von Joachim S. Bauer
Die alternative Nachrichtenseite „unzensuriert.at“ sieht sich und andere Medien durch die millionenschweren Kompensationen benachteiligt und will dagegen Klagen. Hintergrund ist die ORF-Zwangsabgabe, die jeder Haushalt monatlich zahlen muss. Da die ehemalige GIS-Gebühr noch mit der Umsatzsteuer belastet war, die neue Haushaltsabgabe aber nicht mehr, kann der ORF auch keine Vorsteuern mehr auf eigene Leistungen abziehen. Das ist der sogenannte „Vorsteuerschaden“, der durch die Gelder aus dem Kanzleramt kompensiert werden soll. 2024 wurden rund 89 Millionen Euro und im Jahr danach sogar 92 Millionen Euro kompensiert.
Zwangsbeitrag wurde EU nicht gemeldet
„unzensuriert“ argumentiert damit, dass das Problem hausgemacht sei, denn die Zwangsabgabe hätte rechtlich problemlos mit einer Umsatzsteuer in Höhe von zehn Prozent ausgestattet werden. Zahlt die öffentliche Hand Gelder an ein Unternehmen aus, muss dies der EU-Kommission gemeldet werden – was laut „unzensuriert“-Recherchen hier nicht der Fall war. Das Europarecht sieht dafür strenge Sanktionen vor und spricht von einem „Durchführungsverbot“, das für alle nationalen Behörden bindend ist. Daher der Schritt des kleinen alternativen Mediums, der es nun mit dem Milliardenkonzern ORF aufnimmt:
Wir haben daher in unserer Beschwerde beantragt, dass der zuständige Medienminister die jährlichen Zahlungen sofort stoppen muss!
Haushaltsabgabe selbst rechtswidrig?
Doch damit nicht genug: Auch die Haushaltsabgabe selbst könnte eine verbotene Hilfe sein, so die Vermutung – die wurde der EU nämlich gar nicht erst gemeldet. Bisher hatte man sich in der Regierung damit gerechtfertigt, dass die GIS-Gebühr in Brüssel ja bekannt und die unfreiwillige „Haushaltsgabe“ nichts Neues sei. Juristisch ist das mehr als umstritten, da die neue Gebühr den Besitz von Fernseher oder Radio nicht mehr vorschreibt, sondern lieber gleich alle Haushalte zahlen lässt.
Allerdings existiert dafür eine Grenze von 20 Prozent: Wird durch eine Beihilfe über 20 Prozent mehr eingenommen, muss diese in Brüssel als Neu-Beihilfe bekannt gegeben werden. Im Fall des ORF ist das mehr als eindeutig: 732 Millionen nahm der Staatssender 2024 durch die Zwangsabgabe ein, mit der alten GIS-Gebühr im Jahr zuvor waren es „nur“ 676 Millionen. Hinzu kommt eben jene Vorsteuer-Kompensation und schon liegt man über der 20-Prozent-Grenze.
EU-Kommission am Zug
Die EU-Kommission muss also die Haushaltsabgabe des ORF zusammen mit der Vorsteuer-Kompensation prüfen – bis eine Entscheidung aus Brüssel feststeht, gilt das Durchführungsverbot. Und „unzensuriert“ will es jetzt richtig wissen, denn in seiner „Konkurrentenbeschwerde“ hat das freie Medium den sofortigen Stopp der ORF-Abgabe beantragt!
Für ORF wird es teuer – so oder so
Die Erfolgsaussichten scheinen jedenfalls nicht schlecht zu sein, wenn man namhaften Experten glaubt. Der Experte für Steuer- und Wirtschaftsrecht, Christian Urtz, sieht zwei Lösungen für SPÖ-Minister Babler. Sollte die Kompensation verboten sein, dann müsse man diese streichen und den Sparstift ansetzen – was bei rund 90 Millionen Euro im Jahr ein massiver Einschnitt in das ORF-Budget wäre.
Die Alternative: Sowohl Kompensation als auch Haushaltsabgabe sind Teil der gesamten ORF-Finanzierung – dann müsste wegen der Überschreitung der 20-Prozent-Marke die EU-Kommission prüfen, um es sich um eine insgesamt verbotene Beihilfe handelt. „unzensuriert“ argumentiert damit, dass dank des Durchführungsverbotes die ORF-Beitrags Service GmbH (OBS) die Einhebung der „Haushaltsabgabe“ stoppen müsse.