UN-Migrationspakt beschlossen: Jetzt berichtet auch ARD die Wahrheit!

Reinhard Merkel Heinrich-Böll-Stiftung [CC BY-SA 2.0], via Wikimedia Commons; UN-Fahne Wilfried Huss / Anonymous [Public domain], via Wikimedia Commons; Bildkomposition von Info-DIREKT

Nachdem der UN-Migrationspakt in Marrakesch beschlossen wurde, bringt nun auch der ARD einen Bericht über den wahren Inhalt des Paktes. Im Gespräch mit Reinhard Merkel, einem Juristen und Rechtsphilosophen von der Universität Hamburg wurden die rechtlichen Folgen des Vertragswerkes für Deutschland erläutert. (Video am Ende des Beitrages)

Von Alexander Markovics

Die rechtlichen Folgen des UN-Migrationspaktes

Gefragt nach den rechtlichen Folgen den UN-Migrationspaktes antwortete Merkel, dass dieser nur unmittelbar nicht rechtlich bindend sei, da er kein völkerrechtlicher Vertrag ist. Der Pakt werde aber die Judikatur beeinflussen, welche mit Migrationsproblemen zu tun hat, etwa die Verwaltungsgerichte. Ganz sicher werde er zudem die internationale Gerichtsbarkeit beeinflussen, so Merkel. Der UN-Migrationspakt werde langfristig einen Druck entwickeln über die in ihm festgehaltenen politischen Bindungen, die am Anfang stehen. So entstehe das Recht im Völkerrecht. Diese Wirkung ist von den Staaten welche ihm beigetreten sind, beabsichtigt.

Experte: Seltsame Argumentation, dass UN-Migrationspakt nicht rechtlich bindend

Deswegen, so Merkel, sei es auch seltsam, dass der Pakt immer als rechtlich nicht bindend bezeichnet werde. Warum wird aber immer behauptet, dass er das sei? Da man befürchte, dass durch den UN-Migrationspakt Handlungsspielräume in der Politik beschränkt werden – und genau das trete durch diesen auch ein.

Konkrete Verpflichtungen für Deutschland, aber keine Pflichten für die Einwanderer

Durch den UN-Migrationspakt entstünden für Deutschland vor allem politische Verpflichtungen, keine unmittelbar rechtlichen Pflichten. Insgesamt komme es dadurch zu über 100 konkreten Maßnahmen, zu denen sich Deutschland verpflichtet. Im Pakt selbst werde ein uneingeschränktes Loblied auf die reguläre Migration gesungen, die nicht nur gesichert, sondern auch gefördert werden soll. Dabei sei nach Merkel negativ festzustellen, dass im Text des UN-Migrationspaktes eine grundsätzliche Asymmetrie zwischen den Verpflichtungen von Zielländern und Migranten herrsche. So berufe man sich im Pakt auf die Menschenrechte, aber die Pflichten für Migranten werden nicht erwähnt. Dies sei angesichts des Antisemitismus, der von Migranten ausgehe, sehr problematisch, so Merkel.

Werden sich alle Länder an den Pakt halten?

Angesprochen darauf, ob sich auch alle Länder an den UN-Migrationspakt halten werden, antwortete Merkel differenziert. Deutschland werde sich als Rechtsstaat ganz sicher um die Umsetzung des Paktes kümmern. Viele andere Staaten würden aber seiner Meinung nach anders damit umgehen. Sie würden sagen: So weit uns der UN-Migrationspakt nützt, halten wir uns daran, soweit er uns schadet, sind wir dagegen.

Legale Migration fördern – in Zeiten der Massenmigration eine gewagte These!

Der UN-Migrationspakt bekräftige, dass Einwanderung generell zum Segen der ganzen Menschheit passiere. Ökonomisch sei diese Aussage nicht haltbar und in Zeiten der Massenmigration eine verfehlte These, so Merkel. Soziale Problemen, die durch Einwanderung entstehen werden im Pakt ignoriert, ebenso wie kulturelle Reibungsflächen und religiöse Probleme. Abschließend betonte Merkel, dass er es beschämend finde, dass die Regierungsparteien nicht den UN-Migrationspakt in die Generaldebatte gebracht haben, sondern es die AfD dazu brauchte.