Kurz nach der Einstufung der gesamten AfD als „gesichert rechtsextrem“ durch den sog. Verfassungsschutz trat Bundestagsabgeordneter Sieghard Knodel aus der AfD aus. Sein Mandat will er als fraktionsloser Abgeordneter trotzdem weiterführen.
Ein Kommentar von Karl Sternau
In einem Bewerbungsvideo forderte Knodel 2024 mehr Freiheit. Er sprach auch von seinem „sehr erfolgreichen Unternehmen“, welches er vor über 30 Jahren gegründet hat. Da er in seinem Austrittsschreiben den Schutz seines privaten und geschäftlichen Umfelds anführt, sieht er wohl die „Knodel Hubarbeitsbühnen“ in Gefahr.
Mandat der AfD zu verdanken
Knödel erhielt sein Mandat durch den 18. Listenplatz in Baden-Württemberg bei der letzten Bundestagswahl. Es hat also niemand die AfD wegen ihm gewählt; den sehr gut bezahlten Platz im Parlament (11.227 Euro plus 4.725 Aufwandspauschale im Monat) verdankt er ausschließlich der Partei. Im schon erwähnt Austrittsschreiben nennt er die Einstufung des Verfassungsschutzes als Begründung, warum er die AfD nun „ungern“ verlassen müsse. Das wirft einige Fragen auf.
Plötzlicher Sinneswandel
Knödel trat 2021 in die AfD ein. Wenn er zu den Personen gehört, die trotz der massiven Kritik am Verfassungsschutz, an dessen Einschätzung glauben, hätte er niemals in die Partei eintreten dürfen beziehungsweise schon früher austreten müssen. Denn bereits 2021 wurde die AfD Thüringen als „erwiesen rechtsextrem“ bewertet. 2023 folgten dann noch Sachsen und Sachsen-Anhalt. Sein Landesverband Baden-Württemberg gilt seit Juli 2022 als Verdachtsfall. Knödel blieb dennoch in der Partei und zog in den Bundestag ein. Scheinbar störte das damals auch sein berufliches Umfeld nicht, wenn er in der Öffentlichkeit für die AfD auftrat.
Freies Mandat
Dass sich ein Mitglied aus der Partei zurückzieht und dem (absehbaren) Druck der Behörden bzw. der Öffentlichkeit nicht standhält, muss akzeptiert werden. Allerdings habe ich kein Verständnis dafür, dass das Mandat behalten wird. Rechtlich kann sich die AfD dagegen leider nicht schützen, da das Mandat nach Art. 38 Abs. 1 Satz 2 GG „frei“ ist. Das heißt der Mandatsträger ist nicht an „Aufträge und Weisungen“ gebunden. Dieser Passus garantiert die Gewissensfreiheit der Abgeordneten, was extrem wichtig ist. Anderseits gibt es dem Mandatsträger aber auch die Möglichkeit nach wenigen Tagen die Partei zu verlassen.
AfD fordert Mandatsrückgabe
Die Firma Knödels wird so auf jeden Fall keine patriotischen Kunden gewinnen. Ob ihm das linke Establishment sein AfD-Engagement verzeiht, darf ebenfalls bezweifelt werden. Sein ehemaliger Kreisverband, die AfD Reutlingen, fordert Knodel auf, sein Mandat an die Partei zurückzugeben.
Partei sollte daraus lernen
Doch auch die AfD sollte aus diesem Ereignis lernen. Bereits in der vergangenen Legislaturperiode schrumpfte die AfD-Fraktion von ursprünglich 83 auf 76 Sitze. Bei der Aufstellung der Kandidaten wäre es wichtig Personen zu wählen, die stabil bleiben und eine Verankerung im patriotischen Milieu haben. Einige AfDler wünschen sich aber immer „saubere“ Kandidaten ohne rechte Vergangenheit. Vielleicht sollte dieser Weg überdachtet werden. Charakter und Mut kann man nicht kaufen, beides sollte man jedoch bewiesen haben, bevor man von der Partei auf eine gut bezahlte Position gesetzt wird.