Wie nun bekannt ist, wurde dem mutmaßlichen Attentäter bereits 2016 das Aufenthaltsrecht in Schweden verwehrt. Damit rückt die fehlende Abschiebepraxis abgelehnter Asylwerber in den Mittelpunkt der Diskussionen. Dem 39-jährigen Usbeken war bereits 2016 die Aufenthaltserlaubnis für Schweden verwehrt worden. Wenig verwunderlich tauchte er anschließend unter und war für die schwedischen Behörden nicht mehr auffindbar. Wer… Continue reading Schweden: Attentäter von Stockholm hatte keine Aufenthaltserlaubnis