Kampf gegen Kickl: ÖVP-Hanger wegen Ehrenbeleidigung verurteilt

Kampf gegen Kickl: ÖVP-Hanger wegen Ehrenbeleidigung verurteilt
Bild ÖVP-Nationalratsabgeordneter Andreas Hanger: Parlamentsdirektion/Johannes Zinner; Bildkomposition: Info-DIREKT

Das Handelsgericht Wien urteilte, dass ÖVP-Nationalratsabgeordneter Andreas Hanger seine Behauptung widerrufen muss, Herbert Kickl wäre an der heimlichen Aufnahme oder der Veröffentlichung im Fall Pilnacek involviert gewesen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Sofern das Urteil rechtskräftig wird, muss Hanger einen Widerruf auf „krone.tv“ durch Verlesung dieses Textes veröffentlichen:

„W I D E R R U F
Ich habe in der Sendung „Talk mit Katia Wagner“ am 22.11.2023 auf krone.tv die falsche Behauptung verbreitet, Herbert Kickl sei an der heimlichen Aufnahme und/oder Veröffentlichung eines Gesprächs mit dem ehemaligen Sektionschef des Justizministeriums, Mag. Christian Pilnacek, vom 28.7.2023 beteiligt gewesen.
Ich widerrufe diese Behauptung als unwahr.
Mag. Andreas Hanger“

Hanger hat vier Wochen lang Zeit, dagegen zu berufen. Für FPÖ-Generalsekretär Christian Hafenecker steht bereits jetzt fest:

„Ob die Vorwürfe der Russland-Nähe oder jetzt die Pilnacek-Files – wann immer jemand von der ÖVP den Mund aufmacht, kommen ‚Fake News‘ heraus. Der trudelnden Volkspartei ist offenbar jedes Mittel recht, um die FPÖ und Herbert Kickl anzupatzen!“

Zum Hintergrund: Am 21. November 2023 wurden die heimlich in einem Lokal aufgenommenen Mitschnitte eines privaten Gesprächs von Christian Pilnacek veröffentlicht. Schon einen Tag später behauptete ÖVP-Mann Hanger laut dem Urteil in der Sendung „Talk mit Katia Wagner“, Herbert Kickl habe zumindest die Veröffentlichung der heimlichen Pilnacek-Aufnahmen gesteuert und er traue dem „Brunnenvergifter“ Kickl zu, an der Angelegenheit beteiligt gewesen zu sein. Auch den Einwand von Krone-Journalist Erich Vogl, der versicherte, dass Kickl mit dem Ganzen nichts zu tun habe, stellte Hanger in Abrede. FPÖ-Bundesparteiobmann Herbert Kickl klagte Hanger daraufhin wegen Ehrenbeleidigung (§ 1330 Abs 1 ABGB) und Kreditschädigung (§ 1330 Abs 2 ABGB).

Klare Worte des Richters an Hanger

Alle Rechtfertigungsversuche Hangers stießen vor Gericht auf Taube Ohren. Im Urteil erklärt der Richter in Richtung des Beklagten Hanger:

„Kritik ist also grundsätzlich zulässig, ja gerade im politischen Prozess wohl auch notwendig im Sinn einer funktionierenden Demokratie. Allerdings hat sie eben ihre Grenzen. Diese werden hier aber überschritten, weil der Beklagte dem Kläger ein konkretes, verpöntes und zumindest in die Nähe der Strafbarkeit kommendes Verhalten vorwirft. Der Beklagte geht nicht erst in der Wertung weiter, indem er ein unstrittiges Verhalten als besonders verwerflich herausstellt, sondern setzt bei den behaupteten Tatsachen an, indem er dem Kläger eine Beteiligung zumindest an der Veröffentlichung der Aufnahmen unterstellt. Dafür gibt es nicht einmal ein dünnes Tatsachensubstrat.“

Heftig ist auch diese Passage aus dem Gerichtsurteil:

„Vielmehr zeigt sein Verhalten, dass er dem Thema zu entkommen suchte, indem er eine andere Partei und eine andere Person angriff. Ein unangenehmes Thema stellt aber keine Rechtfertigung für ein Ablenken durch Ehrenbeleidigung oder ähnliches dar.“

Christian Hafenecker dazu:

„Die gute alte Taktik der ÖVP, einfach alle anderen mit Dreck zu bewerfen, um sich selber besser dastehen zu lassen, hat zum Glück auch seine Grenzen. Und diese Grenzen wurden dem Kollegen Hanger nun einmal mehr vom Handelsgericht aufgezeigt.“

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