Wöginger-Urteil: Keine Abschreckung, sondern Ermutigung

Wöginger-Urteil: Keine Abschreckung, sondern Ermutigung
Symbolbild Justitia von Info-DIREKT mit KI generiert; Bild ÖVP-Klubobmann August Wöginger und Bildkomposition: Info-DIREKT

ÖVP-Klubobmann August Wöginger musste sich wegen Postenschachers vor Gericht verantworten. Elf Verhandlungstage waren für den Prozess eingeplant; bei einer Verurteilung hätte ihm eine Haftstrafe von bis zu fünf Jahren gedroht. Die peinliche Geschichte endete für Wöginger gestern jedoch sehr glimpflich. Kritiker meinen nun, dass der schwarze Tiefe Staat seine Finger im Spiel gehabt haben könnte.

Ein Kommentar von Michael Scharfmüller

Die Möglichkeit der Diversion ersparte Wöginger nicht nur eine mögliche Haftstrafe, sondern der gesamten ÖVP auch viele peinliche Zeugenvernehmungen, die zu einer dementsprechend schlechten Medienberichterstattung über die Machenschaften der Volkspartei geführt hätten. Der gestrige Prozess am Landesgericht Linz endete jedoch bereits nach wenigen Stunden. Wöginger musste sich für seine Tat entschuldigen und 44.000 Euro Strafe sowie lächerliche 500 Euro an das Opfer des Postenschachers bezahlen.

Weiter wie bisher

Richterin Melanie Halbig meint, dass ihre Entscheidung „Sanktionscharakter“ und eine generalpräventive Wirkung habe. Deshalb würden Geldbußen ausreichen, um weitere Personen von derartigen Taten abzuhalten. In Wahrheit dürfte genau das Gegenteil der Fall sein: Erneut haben viele Menschen gesehen, dass es sich manche in Österreich immer richten können.

Eine wirklich generalpräventive Wirkung hätte es für die gesamte ÖVP gehabt, wenn ihre Seilschaften durch den öffentlichen Gerichtsprozess ans Licht gekommen wären und es am Ende ein hartes Urteil gegeben hätte. Eine Aufarbeitung des Falles innerhalb der ÖVP wird es dank der richterlichen Milde nun wohl nicht geben. Bundeskanzler und ÖVP-Chef Christian Stocker erklärte bereits:

„Damit [mit der Diversion] ist die Angelegenheit für ihn und für die Volkspartei erledigt.“

Der tiefe Staat im Staat

Eigentlich sollten für Politiker bei Korruptionsverdacht die Gesetze streng angewendet werden, anstatt gerade in diesem sensiblen Machtbereich Milde walten zu lassen. Vorgehensweisen wie im Fall Wöginger schädigen nämlich das Vertrauen der Menschen in Politik und Justiz nachhaltig. Durch den Fall Wöginger entsteht der Eindruck, dass man es sich immer richten kann, wenn man zur „besseren Gesellschaft“ gehört – so, wie es sich auch Florian Teichtmeister lange Zeit gut richten konnte.

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