Die Grünen-Abgeordnete Olga Voglauer hatte dem Identitären Martin Sellner völlig faktenfrei unterstellt, den Hitlergruß gezeigt zu haben, woraufhin dieser klagte. Vor strafrechtlichen Konsequenzen rettete Voglauer ihre parlamentarische Immunität – verurteilt wurde sie am Ende trotzdem.
Ein Kommentar von Joachim S. Bauer
Olga Voglauer, Generalsekretärin der Grünen, Nationalratsabgeordnete und Sprecherin der Kärntner Landespartei, hatte Sellner auf „X“ einen besonders absurden Vorwurf gemacht: Der Autor, Aktivist und Sprecher der „Identitären Bewegung Österreich“ (IBÖ) soll bei einer Veranstaltung in Saarbrückenden Hitlergruß gezeigt haben. Beweise dafür konnte sie nicht vorlegen, stattdessen giftete sie fleißig gegen die FPÖ:
„Wird die FPÖ auch weiterhin die Nähe zu einer Organisation suchen, deren bekanntestes Gesicht den Hitlergruß zeigt?“
Voglauer versteckte sich hinter Immunität
Sellner klagte und scheiterte zunächst: Als Nationalratsabgeordnete genießt Voglauer Immunität und kann sich – anders als normale Bürger – einiges erlauben. Die Auslieferung an die Justiz fand keine Mehrheit im Nationalrat; nur die FPÖ sprach sich dafür aus. Der Versuch, sich hinter der Immunität zu verstecken, schien zunächst geglückt. Dann wurde das Verfahren vor dem Landesgericht Klagenfurt allerdings als medienrechtlicher Prozess geführt. Am vergangenen Dienstag wurde verhandelt, und Voglauer wegen übler Nachrede verurteilt: 5.000 Euro darf sie nun an Sellner zahlen.
Faktenlage eindeutig
Die prominente Grüne, die nur noch bis zum 29. Juni Generalsekretärin ihrer Partei sein wird, kündigte an, gegen das Urteil nicht in Berufung zu gehen – angesichts der Faktenlage blieb ihr auch nichts anderes übrig.
„Kurioses Urteil“ – mediale Desinformation
Medial wurde über das Urteil nur sehr eigenartig berichtet: Die „Kronen Zeitung“ (Kerstin Wassermann) etwa sprach von einem „kuriosen Urteil“ und davon, dass Voglauers „X-Account Strafe zahlen“ müsse. Weshalb nicht Voglauers unbegründete Vorwürfe, sondern die folgerichtige Verurteilung kurios sein sollen, erfährt man nicht. Das Verhalten der Grünen-Politikerin wird nirgends hinterfragt. Viel lieber spricht man – wie etwa bei der „Kleinen Zeitung“ (Jochen Habich) – nur von einem verlorenen Verfahren gegen einen „Rechtsextremisten“.
Hitlergruß insinuiert?
Noch absurder war nur die Meldung des Mediums „5min.at“ (Marlene Dorfer): Hier spricht man von einem „Streit“ mit Sellner wegen eines „Hitlergrußes“, obwohl es diesen natürlich nie gab. Bebildert ist das Ganze mit einer Darstellung von Voglauer und Sellner vor dem Klagenfurter Landesgericht. Sellner ist dabei nur von hinten zu sehen, wie er den linken Arm in Richtung Gerichtsgebäude streckt – ein ganz ähnliches Bild hatte Voglauer benutzt, um dem erfolgreichen Autor den verbotenen Gruß zu unterstellen.