In einem demokratischen Rechtsstaat sollten in der Verfassung und in entsprechenden Gesetzen eindeutig die Kompetenzen staatlicher Organe geregelt sein, um Willkür oder zumindest Rechtsunsicherheit zu vermeiden. So kann man etwa den Aufgabenbereich des Bundeskanzlers oder der Bundesminister klar in der Bundesverfassung nachlesen. Beim Bundespräsidenten jedoch sieht das ganz anders aus. Von Martin Pfeiffer Im Amt… Continue reading Der Bundespräsident hat Narrenfreiheit in Personalentscheidungen