Patrioten an Ausreise gehindert: AfD fordert Stellungnahme der Regierung

Patrioten an Ausreise gehindert: AfD fordert Stellungnahme der Regierung
Bild Franz Schmid (AfD): Info-DIREKT; Bild Aktivisten: Lederhosenrevolution; Bildkomposition: Info-DIREKT

Mehreren deutschen Staatsbürgern wurde am 15. Mai 2025 am Flughafen München die Ausreise nach Italien untersagt, wo sie am „Remigration Summit 2025“ in Mailand teilnehmen wollten. Die Behörden begründeten ihr Vorgehen mit der Gefahr einer angeblichen „Ansehensschädigung“ für die Bundesrepublik.

Zahlreiche AfD-Politiker zeigen sich über diese Vorgangsweise besorgt. Darunter auch AfD-Landtagsabgeordneter Franz Schmid:

„Es ist ein Skandal, dass deutschen Bürgern die Ausreise zu einer nicht verbotenen Veranstaltung in einem EU-Mitgliedsstaat untersagt wird – nur aufgrund ihrer politischen Meinung.“

Schmid weiter:

„Ein solches Vorgehen ist mit dem Bild eines freiheitlich-demokratischen Rechtsstaats nicht vereinbar. Ausreise zu verweigern ist ein weiterer Schritt Richtung DDR!“

AfD will für Aufklärung sorgen

Franz Schmid hat nun eine schriftliche Anfrage an die bayerische Staatsregierung mit folgenden Fragen eingebracht:

  • Inwiefern war der Freistaat Bayern, beispielsweise im Zuge der Amtshilfe, involviert in die verhinderte Ausreise von deutschen Staatsbürgern am 15.05.2025, die an einem Remigrationsgipfel in Mailand teilnehmen wollten?
  • Auf welcher gesetzlichen Grundlage basiert diese Ausreiseuntersagung?
  • Wie begründet die Staatsregierung die Verhältnismäßigkeit dieser Maßnahme im Lichte von Art. 11 GG (Freizügigkeit) und Art. 2 Abs. 1 GG (Allgemeine Handlungsfreiheit)?
  • Welche konkreten Hinweise lagen den Behörden vor, die den Rückschluss zulassen, dass die geplante Teilnahme an der Veranstaltung „Remigration Summit 2025″ in Mailand eine „erhebliche Ansehensschädigung“ für die Bundesrepublik Deutschland zur Folge hätte?
  • Wie definiert die Bayerische Staatsregierung den Begriff „Ansehensschädigung“ im Kontext individueller Meinungsäußerung und politischer Betätigung?
  • Wie oft wurden nach Kenntnis der Staatsregierung in den letzten fünf Jahren Ausreiseuntersagungen auf Grundlage politischer Überzeugungen oder vermuteter Zugehörigkeit zu bestimmten Organisationen ausgesprochen? Bitte aufgeschlüsselt nach Jahr, Anlass, rechtlicher Grundlage und betroffener Gruppierung!
  • Inwiefern ist das bloße Mitführen von T-Shirts, Flyern oder das Posten von Inhalten in sozialen Medien ausreichend, um jemanden einer „rechtsextremistischen Szene“ zuzuordnen und daraus staatliche Maßnahmen abzuleiten?
  • Welche konkreten Inhalte der Veranstaltung „Remigration Summit 2025″ rechtfertigen nach Ansicht der Staatsregierung die Einschätzung als verfassungsfeindlich respektive auf welcher Grundlage wurden diese Inhalte überprüft oder bewertet?
  • Trifft es zu, dass der Begriff „Remigration“ allein durch seine Verwendung eine staatliche Repression auslösen kann, obwohl er in keiner Weise strafrechtlich verboten ist und die Meinungsfreiheit gemäß Art. 5 GG eingeschränkt?
  • Wie wird die Teilnahme an einer internationalen Konferenz im EU-Ausland mit einer möglichen „Gefahr der Radikalisierung“ begründet, obwohl es sich dabei um einen einmaligen Besuch handelt und keine konkreten Straftaten vorliegen?
  • Wie viele Beamte, insbesondere der Polizei, waren in die Maßnahme der Ausreiseuntersagung am Flughafen München involviert?
  • Welcher personelle sowie finanzielle Aufwand entstand dem Staat dadurch?
  • Inwiefern ist es mit rechtsstaatlichen Grundsätzen vereinbar, dass die Teilnahme an einer nicht verbotenen Veranstaltung im EU-Ausland durch die Bundespolizei unterbunden wird, ohne dass ein konkreter Gefahrenverdacht oder eine Straftat vorliegt?
  • Welche Maßnahmen beabsichtigt die Staatsregierung, um sicherzustellen, dass Grundrechte wie Meinungsfreiheit, Versammlungsfreiheit und Reisefreiheit künftig auch für oppositionelle politische Strömungen uneingeschränkt gelten?

Das sagen die Aktivisten

Hier ein Video, in dem die Aktivisten selbst Stellung beziehen: https://t.me/martinsellnerIB/23792

Kein Einzelfall

Zu Ausreise- und Einreisesperren kommt es in Deutschland für Regierungskritiker immer wieder. Die letzten bekannten Beispiele betrafen Identitären-Chef Martin Sellner (bspw. in Passau) und den patriotischen Reporter Paul Klemm, der ein Stadtverbot bekam.

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