Jener Salzburger, der in Notwehr einen Einbrecher erschossen hatte, wurde diese Woche von einem Geschworenengericht einstimmig freigesprochen. Trotzdem saß der Mann rund sieben Monate lang in U-Haft. Die Begründung dafür ist absurd.
Ein Kommentar von Christoph Grubbinder
Als der Pensionist am 31. Juli 2025 nach Hause kam, überraschte er ein Einbrecherpaar in seinem Wohnhaus. Statt sich zurückzuziehen, betrat er sein eigenes Haus. Genau das wurde ihm später indirekt zum Vorwurf gemacht. Medienberichte und die Staatsanwaltschaft stellten wiederholt die Frage, warum er nicht einfach die Polizei gerufen und außerhalb des eigenen Grundstückes gewartet habe.
Der 66-Jährige holte eine Pistole aus seiner Waffenkassette, gab Warnschüsse ab und verfolgte die flüchtenden Täter bis auf die Terrasse, wo jener Schuss fiel, der den 31-jährigen Einbrecher tödlich traf.
Bewaffnet oder unbewaffnet?
Der Angeklagte erklärte vor Gericht, er habe geglaubt, der Mann wolle ihn mit einem Messer angreifen. Diese Darstellung war zentral für die Argumentation der Verteidigung. Während viele Medien gänzlich verschweigen, dass der Hausbesitzer glaubte, dass der Einbrecher bewaffnet war, ging die Staatsanwaltschaft davon aus, dass der Hausbesitzer trotz Angst und Stress hätte bemerken müssen, dass der Täter kein Messer in der Hand hatte.
Die Geschworenen schenkten den Ausführungen des Angeklagten Glauben und sprachen ihn einstimmig vom Mordvorwurf frei. Auch von den Vorwürfen der schweren Körperverletzung mit Todesfolge und der absichtlich schweren Körperverletzung wurde er im Zweifel freigesprochen.
Sieben Monate U-Haft wegen „Wiederholungsgefahr“
All das mag in einem Rechtsstaat legitim sein. Problematisch ist jedoch, dass der Hausbesitzer Mitte Oktober festgenommen wurde und bis zur Urteilsverkündung in Untersuchungshaft saß. Begründet wurde die siebenmonatige U-Haft damit, dass eine „Tatwiederholungsgefahr“ bestanden hätte. Das ist jedoch völlig lebensfremd, wenn man bedenkt, dass der Mann bisher unbescholten war und nicht davon auszugehen ist, dass er rasch wieder Opfer eines Einbruchs wird.
Möglich wäre jedoch auch, dass die Justiz davon ausging, dass Angehörige oder Bekannte des Getöteten Rache üben könnten, und fürchtete, dass sich der Hausbesitzer auch dagegen zur Wehr setzen würde. In diesem Fall hätte die Justiz dem Mann jedoch ein besonderes Schutzbedürfnis zugestehen müssen, anstatt ihn wegzusperren.
Einbrecherin wurde vor Hausbesitzer aus Haft entlassen
Besonders verstörend wirkt der Fall, weil die Komplizin des Einbrechers bereits im Dezember 2025 zu 15 Monaten bedingter und zwei Monaten unbedingter Haft verurteilt wurde. Damit war sie schon längst wieder in Freiheit, als der Hausbesitzer noch immer unschuldig in U-Haft saß.
Täter-Opfer-Umkehr
Der Fall zeigt auch ein tieferliegendes Problem: In Teilen von Medien und Justiz scheint heute oft mehr Verständnis für Täter vorhanden zu sein als für Opfer von Verbrechen. Für kriminelle Ausländer wird viel Verständnis gezeigt und nach Milderungsgründen gesucht. Verteidigt sich hingegen ein unbescholtener Österreicher in Notwehr gegen Kriminelle, schlägt ihm rasch das Misstrauen von etablierten Medien und Justiz entgegen.
Auch wenn der 66-Jährige nun freigesprochen wurde, bleiben die Folgen für ihn und seine Familie enorm. Die Situation und die Ungewissheit einer Untersuchungshaft bedeuten eine enorme psychische Belastung für den Betroffenen und seine Familie. Hinzu kommen eine gesellschaftliche Stigmatisierung und meist auch hohe finanzielle Schäden. So werden in Österreich bei einem Strafverfahren – trotz Freispruch – die Kosten des eigenen Anwalts nur zu einem kleinen Bruchteil refundiert. Was davon nicht abgedeckt ist, muss man selbst bezahlen.
Rechtens aber nicht gerecht
Dazu kommen erhebliche Anwaltskosten, die in Österreich selbst bei einem Freispruch gewöhnlich nur teilweise ersetzt werden. Die Justiz kann also einen unbescholtenen Mann monatelang einsperren und ihn öffentlich als mutmaßlichen Mörder behandeln. Wenn sich die Vorwürfe am Ende nicht halten lassen, bleibt ein großer Teil der Konsequenzen trotzdem beim Betroffenen hängen. All das mag rechtens sein, gerecht ist es jedoch nicht.