Linksextremismus – Kein Problem für CSU-Innenminister Herrmann

Linksextremismus - Kein Problem für CSU-Innenminister Herrmann
Bild CSU-Innenminister Joachim Herrmann: Von Sandro Halank, Wikimedia Commons, CC BY-SA 4.0, CC BY-SA 4.0, Link; Bild einer Antifa-Blockade in Bayern und Bildkomposition: Info-DIREKT

In einer parlamentarischen Anfrage wollte der AfD-Abgeordnete Jörg Baumann von der Bayerischen Staatsregierung wissen, welche sogenannten Blockadeübungen linksextremer Gruppen im Vorfeld der geplanten AfD-Jugendgründung in Gießen stattgefunden haben und wie diese Aktivitäten rechtlich bewertet werden.

Zudem fragte Baumann nach möglichen Verbindungen zwischen den „Widersetzen“-Gruppen und der linksextremen „Interventionistischen Linken“.

Linksextremismus für VS keine eigenständige Kategorie

Der zuständige Innenminister Joachim Herrmann CSU erklärte hierzu, dass der Begriff „linksextrem“ für den Verfassungsschutz keine eigenständige Kategorie darstelle. Entscheidend sei allein, ob Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichtet sind. Die in der Anfrage genannten „Widersetzen“-Gruppen erfüllten diese Voraussetzungen nach Angaben des Ministeriums nicht. Aus diesem Grund würden diese nicht beobachtet und deshalb lägen auch keine systematischen Erkenntnisse zu deren Aktionsformen oder möglichen Verbindungen zu extremistischen Organisationen vor.

Blockade Trainings sind dem Verfassungsschutz bekannt

Gleichzeitig wird jedoch darauf verwiesen, dass innerhalb tatsächlich beobachtungsrelevanter linksextremistischer Strukturen seit Langem sogenannte Aktionstrainings üblich seien. Diese finden häufig im Rahmen größerer Camp-Veranstaltungen statt und beinhalten unter anderem das Üben von Blockaden. Dazu zählen das Unterhaken von Demo-Teilnehmern zur Erschwerung polizeilicher Maßnahmen sowie Techniken zum Durchfließen oder Durchbrechen von Polizeiketten. Im Vorfeld der AfD-Jugendgründung hätten Linksextremisten etwa am 2. November 2025 in Nürnberg und am 22. November 2025 in Augsburg an solchen Trainings teilgenommen.

Die Polizei entscheide bei spontanen oder unangemeldeten Sitzblockaden jeweils im Einzelfall über Maßnahmen, so Herrmann weiter. Dabei gelte grundsätzlich das Gebot der Verhältnismäßigkeit.

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